Ratgeber Recht Erbrecht
Das neue Zentrale Testamentsregister
Die Bundesnotarkammer hat zum 1.1.2012 das (neue) Zentrale Testamentsregister in Betrieb genommen. Es erfasst alle in amtlicher (notarieller oder gerichtlicher) Verwahrung befindlichen erbfolgerelevanten Urkunden, wie zum Beispiel Testamente. Jeder Bürger kann sein Testament notariell beurkunden lassen oder sein eigenhändiges Testament (§ 2247 BGB) beim Amtsgericht zur besonderen amtlichen Verwahrung hinterlegen (§ 2248 BGB). Hierdurch kann er das Testament dem staatlichen Benachrichtigungswesen unterstellen und damit das Auffinden seines Testaments im Sterbefall sicherstellen. Das Zentrale Testamentsregister benachrichtigt die einzelnen Verwahrstellen vom Testament im Sterbefall....
Verarmung des Schenkers versus Sozialrecht
Der Bundesgerichtshof hat im Rahmen des Rückgriffs des Sozialhilfeträgers entschieden, dass bei einer Schenkung auch dann die 10-Jahresfrist (§ 529 I BGB) zu laufen beginne, wenn sich der Schenker...
Einkommenssteuer ist keine Nachlassverbindlichkeit
Das Finanzgerichts Niedersachsen hatte zu entscheiden, ob die Einkommensteuer des Erblassers aus seinem Todesjahr 2007 eine Nachlassverbindlichkeit ist, die den zu versteuernden Erbschaftserwerb...
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Veröffentlicht von Rechtsanwalt Markus Hengelbrock
