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Aktuell: Der Ein- und Ausbau mangelhafter Kaufsachen beim Verbrauchsgüterkauf - Urteil des EuGH vom 16. Juni 2011 - Rechtssachen C 65/09 und C 87/09
Veröffentlicht von: Rechtsanwalt Stephan Meyer
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 16. Juni dieses Jahres einen seit der Einführung des neuen Kaufrechtes im Jahre 2002 bestehenden Streit beendet, der die in der Praxis häufig auftretende Frage betraf, ob der Verkäufer einer mangelhaften Sache im Rahmen der Nacherfüllung auch den Ausbau der mangelhaften und den Einbau der neuen Kaufsache schuldet bzw. die dadurch entstehenden Kosten zu tragen hat. Der EuGH hat zugunsten der Verbraucher entschieden. Erweist sich eine Kaufsache innerhalb der Gewährleistungszeit als mangelhaft, so schuldet der Verkäufer in der Regel nach Wahl des Käufers die Beseitigung des Mangels (meist Reparatur) oder die... weiterlesen
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